Vertrag zur Nutzung des Coworking-Space „FreshSurf“
Zwischen:
FreshSurf Cotillo SL, mit Sitz in Calle Hermanas del Castillo 4, Local 2, 35650 El Cotillo, CIF: B-76033190, vertreten durch Tobias Stark (CEO), Y0561732V, im Folgenden „Vermieter“ genannt,
und (diese Daten werden während des Buchungsprozesses übermittelt)
[Vor- und Nachname des Mieters bzw. Name des Unternehmens], [Nationalität], [Identifikationsnummer, z. B. DNI/NIE/CIF], wohnhaft bzw. ansässig in [Adresse des Mieters], im Folgenden „Mieter“ genannt,
wird folgender Vertrag geschlossen:
Paragraph 1: Vertragsparteien
Vermieter:
FreshSurf Cotillo SL, mit Sitz in Calle Hermanas del Castillo 4, Local 2, 35650 El Cotillo, registriert unter der CIF B-76033190, vertreten durch Tobias Stark (CEO), mit der Identifikationsnummer Y0561732V, im Folgenden „Vermieter“ genannt.
Mieter:
[Vor- und Nachname des Mieters bzw. Name des Unternehmens], [Nationalität], [Identifikationsnummer, z. B. DNI/NIE/CIF], wohnhaft bzw. ansässig in [Adresse des Mieters], im Folgenden „Mieter“ genannt.
Gemeinsam werden die Parteien im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
Paragraph 2: Gegenstand des Vertrags
Der Vermieter stellt dem Mieter im Coworking-Space „FreshSurf“ einen Arbeitsplatz zur Nutzung zur Verfügung. Je nach Vereinbarung kann es sich dabei um einen konkret zugewiesenen Arbeitsplatz (nummerierter Schreibtisch) oder um einen flexiblen Arbeitsplatz (Hot Desk) handeln.
Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung folgender Einrichtungen:
-
- WLAN (drahtloser Internetzugang)
- Drucker (einschließlich fair use von Druckpapier)
- Kaffeebar (inklusive Kaffee, Tee, Snacks, Mikrowelle und Kühlschrank)
- Besprechungsraum (Phone-Booth / Meetingroom)
- Außenbereich (Terrasse)
Es wird ausdrücklich darum gebeten, Telefonate möglichst in der Phone-Booth oder im Außenbereich (Terrasse) zu führen, um andere Nutzer des Coworking-Space nicht zu stören.
Paragraph 3: Nutzungszeiten und Zugangsbedingungen
Der Mieter hat mit dem Tages- und Wochenpass von 9 bis 18 Uhr und mit dem Monatspass rund um die Uhr (24/7) Zugang zum Coworking-Space „FreshSurf“ mittels eines Tür-Pincodes oder einer speziell bereitgestellten App. Die festen Öffnungszeiten, während derer ein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung steht, sind von 11:00 bis 14:00 Uhr (Montag bis Freitag).
Samstags bleibt der Coworking Space von 11 bis 14 Uhr geschlossen, da hier gründliche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Der Zugang für Dritte ist gestattet, jedoch unter der Voraussetzung, dass die gleichen Kosten wie für den Mieter anfallen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter im Voraus über die Nutzung durch Dritte zu informieren.
Die vom Vermieter bereitgestellten Zugangscodes sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Codes können vom Vermieter zeitlich begrenzt und bei Bedarf erneuert werden. Ein Missbrauch der Zugangsdaten führt zu einem sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung.
Paragraph 4: Mietpreis und Zahlungsmodalitäten
Der Mietpreis für die Nutzung des Coworking-Space „FreshSurf“ beträgt:
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- 15 € pro Tag,
- 70 € pro Woche, oder
- 220 € pro Monat,
je nach vereinbartem Nutzungszeitraum.
Die Zahlung erfolgt im Voraus und kann auf folgende Weise geleistet werden:
Per Banküberweisung auf das vom Vermieter angegebene Konto,
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- Über PayPal an die Adresse „office@freshsurf.de“,
- Per Kreditkarte oder in bar vor Ort.
Zusätzlich fallen für die Nutzung des Druckers Kosten von 0,10 € pro Schwarz-Weiß-Seite und 0,25 € pro Farbseite an. Diese Kosten werden gesondert abgerechnet und sind ebenfalls im Voraus oder direkt nach der Nutzung zu begleichen.
Eine Kaution wird nicht erhoben.
Paragraph 5: Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
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- Verhaltensrichtlinien:
Die Nutzer des Coworking-Space „FreshSurf“ verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Mietern. Dies umfasst insbesondere:- Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit in allen Räumlichkeiten, einschließlich gemeinschaftlich genutzter Bereiche wie der Kaffeebar, der Phone-Booth und der Terrasse.
- Vermeidung unnötiger Lärmbelästigungen. Gespräche und Telefonate sollen, soweit möglich, in den dafür vorgesehenen Bereichen (Phone-Booth oder Terrasse) geführt werden.
- Angemessene Nutzung der bereitgestellten Einrichtungen und Geräte.
- Haftung:
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Räumlichkeiten, Einrichtungen oder bereitgestellten Gegenstände entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen. - Hausordnung:
- Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen des Coworking-Spaces streng untersagt.
- Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
- Der Verzehr von stark riechenden Speisen im Innenbereich ist zu vermeiden. Solche Speisen sollten im Außenbereich (Terrasse) konsumiert werden.
- Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich für legale und berufliche Tätigkeiten gestattet. Jegliche Tätigkeiten, die dem Ansehen oder den Interessen des Vermieters schaden könnten, sind untersagt.
- Verhaltensrichtlinien:
Paragraph 6: Nutzung des WLANs
1. Bereitstellung und Zweck:
Der Vermieter stellt dem Mieter im Rahmen der vereinbarten Leistungen Zugang zum WLAN-Netzwerk des Coworking-Spaces zur Verfügung. Der Zugang dient ausschließlich der beruflichen und legalen Nutzung.
2. Verbotene Nutzungen:
Es ist ausdrücklich untersagt, das WLAN-Netzwerk für folgende Zwecke zu verwenden:
- Zugriff auf Seiten oder Inhalte, die pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder in anderer Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.
- Nutzung von Glücksspielseiten, Gaming-Plattformen oder anderen Diensten, die nicht dem beruflichen Zweck dienen.
- Das Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne entsprechende Berechtigung.
- Versand von Spam, Massen-E-Mails oder anderen unerwünschten Werbeinhalten.
- Durchführung von Hacking, Phishing oder sonstigen Aktivitäten, die gegen geltendes Recht oder die Sicherheit des Netzwerks verstoßen.
- Tätigkeiten, die den Betrieb des Netzwerks stören oder gefährden können, wie z. B. das Versenden von Schadsoftware oder das Hochladen großer Datenmengen ohne Genehmigung.
3. Haftung, Überwachung und Sanktionen:
Der Mieter ist für die Nutzung des WLANs in vollem Umfang selbst verantwortlich. Jegliche Verstöße gegen diese Regelungen führen zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Sperrung des Internetzugangs für den Mieter. Der Vermieter gewährleistet jedoch keine aktive Überwachung des individuellen Datenverkehrs, um die Privatsphäre der Mieter zu schützen.
Paragraph 7: Vertragsdauer und Kündigung
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- Vertragsdauer:
Die Vertragsdauer ist flexibel und wird individuell mit dem Mieter vereinbart. Sie kann von einem Tag bis zu zwölf Monaten betragen. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. - Vertragsverlängerung:
Eine Verlängerung des Vertrags ist durch mündliche oder schriftliche Information an den Vermieter vor Ablauf der bestehenden Vertragsdauer möglich. Der verlängerte Vertrag unterliegt denselben Bedingungen wie der ursprüngliche Vertrag, sofern nichts anderes vereinbart wurde. - Kündigungsfrist:
Bei Verträgen mit einer monatlichen Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Für Verträge mit kürzerer Laufzeit ist eine Kündigung nicht erforderlich, da diese mit Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch enden. - Sonderkündigungsrecht:
Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht eingeräumt.
- Vertragsdauer:
Paragraph 8: Datenschutz und Vertraulichkeit
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- Datenschutz:
Der Vermieter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Mieters gemäß den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des spanischen Datenschutzgesetzes (Ley Orgánica de Protección de Datos Personales y garantía de los derechos digitales, LOPD-GDD) zu verarbeiten.
- Datenschutz:
Die Erhebung und Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung. Hierzu gehören Name, Kontaktinformationen, Zahlungsdaten und andere für den Vertrag relevante Informationen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften erforderlich.
Der Mieter kann freiwillig zustimmen, dass seine Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse) zu Marketingzwecken verwendet werden, wie z. B. für den Erhalt von Newslettern oder Informationen über aktuelle Angebote von FreshSurf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
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- Vertraulichkeit:
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter offensichtlich ist, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. - Ausnahmen:
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entfällt, wenn die Offenlegung der Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anfragen oder gerichtlicher Entscheidungen erforderlich ist. In solchen Fällen wird die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung informiert, sofern dies rechtlich zulässig ist.
- Vertraulichkeit:
Paragraph 9: Haftung und Versicherung
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- Haftung des Vermieters:
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die durch die Nutzung der bereitgestellten Räumlichkeiten oder Einrichtungen entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Vermieters zurückzuführen. - Haftung des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Räumlichkeiten, Einrichtungen oder bereitgestellten Gegenstände entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen. - Empfehlung zur Versicherung:
Es wird dem Mieter empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche abzusichern.
- Haftung des Vermieters:
Paragraph 10: Sonstige Bestimmungen
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- Änderungen und Ergänzungen:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem spanischen Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, wird das zuständige Gericht in Puerto del Rosario, Fuerteventura, vereinbart.
- Änderungen und Ergänzungen:
